HU und AU: Ablauf, Mängelklassen und was der TÜV wirklich prüft

Kurz zusammengefasst

Die Hauptuntersuchung nehmen amtlich anerkannte Prüforganisationen ab, nicht die Werkstatt. Es gibt vier Mängelklassen von „ohne erhebliche Mängel“ bis „verkehrsunsicher“. Bei erheblichen Mängeln hast du in Deutschland einen Monat Zeit für die Nachprüfung, die deutlich günstiger ist als eine komplette Wiederholung. Wer die Frist überzieht, zahlt ab zwei Monaten Verzug ein Bußgeld, ab acht Monaten kommt ein Punkt dazu.

Kaum ein Termin sorgt für so viel Unruhe wie die Hauptuntersuchung. Dabei ist der Ablauf klar geregelt, und die meisten Durchfaller scheitern an Kleinigkeiten, die sich vorher in zehn Minuten prüfen lassen.

Wer prüft und wo

Abnehmen darf die HU nur eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation oder ein Prüfingenieur, in Deutschland typischerweise TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Viele Werkstätten haben Prüftage, an denen ein Prüfer im Haus ist. Das ist bequem, weil kleine Mängel direkt behoben werden können. Es gilt aber zu trennen: Die Werkstatt repariert, der Prüfer entscheidet. Der Prüfer ist weisungsunabhängig und darf für seine Entscheidung nicht von der Werkstatt beeinflusst werden.

Der Ablauf in der Praxis

  1. Papiere: Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Änderungen die Gutachten oder Eintragungen.
  2. Identität und Ausstattung: Abgleich von Fahrgestellnummer, Typ und eingetragenen Änderungen.
  3. Prüfung von oben: Beleuchtung, Scheiben, Wischer, Sicherheitsgurte, Warneinrichtungen, elektronische Systeme über die Schnittstelle.
  4. Bremsen- und Spurprüfstand: Bremswirkung, Gleichmäßigkeit, Feststellbremse.
  5. Prüfung von unten: Achsen, Lenkung, Fahrwerk, Auspuffanlage, Korrosion an tragenden Teilen, Leckagen.
  6. Abgasuntersuchung: heute Teil der HU, mit Auslesen des Diagnosesystems und Messung am Endrohr.

Eine vollständige HU dauert je nach Fahrzeug 25 bis 45 Minuten. Wer vorher zur Werkstatt geht, kann viele Punkte abfangen. Betriebe mit HU-Anbindung findest du zum Beispiel über die Leistung HU und AU oder direkt in den Ortsübersichten wie Dortmund und Dresden.

Die vier Mängelklassen

Klasse Bedeutung Folge
Ohne erkennbare Mängel Alles in Ordnung Plakette wird erteilt
Geringe Mängel Kleinigkeiten ohne Sicherheitsrelevanz, etwa eine defekte Kennzeichenleuchte Plakette wird erteilt, Mangel soll unverzüglich behoben werden
Erhebliche Mängel Sicherheits- oder umweltrelevant, etwa zu geringe Bremswirkung oder starke Korrosion Keine Plakette, Nachprüfung innerhalb eines Monats
Verkehrsunsicher Unmittelbare Gefährdung, etwa gerissene Bremsleitung oder gebrochene Feder Keine Plakette, Fahrzeug darf nicht weiter am Verkehr teilnehmen
Nachprüfung nicht verschlafen

Wird die Nachprüfung nicht innerhalb eines Monats durchgeführt, ist eine komplette neue Hauptuntersuchung fällig, und die kostet ein Vielfaches der Nachprüfungsgebühr. Termin also direkt beim Verlassen der Prüfstelle vereinbaren.

Was die HU kostet

Die Gebühren sind nicht bundeseinheitlich, sondern werden von den Prüforganisationen je Bundesland festgelegt. Für Pkw liegen HU und AU zusammen üblicherweise zwischen 120 und 160 Euro, die Nachprüfung meist zwischen 20 und 40 Euro. In Österreich heißt das Pendant Begutachtung nach Paragraf 57a, umgangssprachlich Pickerl, mit Kosten meist zwischen 50 und 120 Euro. In der Schweiz lädt das kantonale Straßenverkehrsamt zur Motorfahrzeugkontrolle vor, die Gebühren unterscheiden sich je Kanton deutlich.

Fristen und Bußgelder in Deutschland

Überziehung Folge
bis 2 Monate Verwarnung möglich, in der Regel kein Bußgeld
2 bis 4 Monate Verwarnungsgeld im niedrigen zweistelligen Bereich
4 bis 8 Monate Bußgeld, erweiterte Untersuchung möglich, dadurch höhere Gebühr
über 8 Monate Bußgeld plus ein Punkt in Flensburg, erweiterte HU

Der Versicherungsschutz erlischt durch eine abgelaufene Plakette nicht automatisch. Kommt es aber zu einem Unfall und ein technischer Mangel war ursächlich, kann der Versicherer Leistungen kürzen oder Regress nehmen.

Die zehn häufigsten Durchfallgründe

Beleuchtung führt die Statistiken seit Jahren an, gefolgt von Achsen, Rädern und Reifen sowie Bremsanlage. Konkret sind es meist: defekte Leuchtmittel, falsch eingestellte Scheinwerfer, zu geringe Profiltiefe, ausgeschlagene Spurstangenköpfe, Rost an tragenden Teilen, undichte Stoßdämpfer, gerissene Achsmanschetten, Ölverlust, ein aktiver Fehler im Abgasdiagnosesystem und beschädigte Scheibenwischer.

Zehn-Minuten-Check vor dem Termin

Alle Leuchten durchschalten und von außen kontrollieren, Profiltiefe mit einer Ein-Euro-Münze prüfen (der goldene Rand misst drei Millimeter), Wischwasser auffüllen, Wischerblätter ansehen, Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten samt Ablaufdatum kontrollieren, Motorölstand prüfen und einen Blick unter das Auto auf frische Ölflecken werfen.

Häufige Fragen

Kann die Werkstatt selbst die Plakette vergeben?

Nein. Die Plakette vergibt ausschließlich ein Prüfingenieur einer anerkannten Überwachungsorganisation. Die Werkstatt kann die Prüfung organisieren und Mängel vorher beheben, die Entscheidung trifft der Prüfer unabhängig.

Muss ich zur Werkstatt, bei der ich die HU mache?

Nein. Du kannst direkt zu einer Prüfstelle fahren und mit der Mängelliste anschließend eine Werkstatt deiner Wahl beauftragen. Das ist oft der neutralere Weg, weil die prüfende Stelle dann nichts an der Reparatur verdient.

Was ist eine erweiterte Hauptuntersuchung?

Wird die HU um mehr als zwei Monate überzogen, dürfen die Organisationen eine vertiefte Prüfung durchführen und dafür einen Aufschlag von rund 20 Prozent verlangen. Der Aufwand steigt, weil Bauteile genauer untersucht werden.

Gilt die deutsche Plakette in Österreich und der Schweiz?

Für die Nutzung des Fahrzeugs im Ausland ja, solange es in Deutschland zugelassen ist. Wer sein Fahrzeug ummeldet, muss die jeweils nationale Prüfung durchlaufen, in Österreich die Begutachtung nach Paragraf 57a, in der Schweiz die Motorfahrzeugkontrolle.

Quellen und weiterführende Literatur

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Paragraf 29 und Anlage VIII zur HU
  • Bundeseinheitlicher Mängelkatalog für die Hauptuntersuchung
  • Kraftfahrt-Bundesamt: Auswertungen zu Mängelschwerpunkten bei Hauptuntersuchungen
  • Kraftfahrgesetz Österreich, Paragraf 57a, sowie kantonale Vorschriften zur Motorfahrzeugkontrolle in der Schweiz